Kinder sind eigene Persönlichkeiten. Daher ist es eine wichtiger Angelegenheit ihre Interessen zu hören und zu vertreten. Viele Kinder leiden unter der Trennung ihrer Eltern. Im Rahmen meiner
Tätigkeit als Verfahrensbeistand stelle fest, was das Interesse des Kindes ist und bringe es im Gerichtsverfahren zur Geltung. Dabei erörtere ich einerseits das subjektive Interesse (Wille des
Kindes) und das objektive Interesse (Wohl des Kindes). Hierfür werde ich von Familiengerichten in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und im Saarland beauftragt.
Die Bestellung eines Verfahrensbeistands ist erforderlich, wenn
Da ich auch mediative Erfahrung habe, versuche ich gleichzeitig mit den meist hoch zerstrittenen Eltern eine zum Wohl der Kinder vertretbare Lösung zu erarbeiten.